Rechtsprechung
RG, 13.08.1936 - 2 D 459/36 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind Auslieferungsverträge zwischen den deutschen Ländern und Frankreich noch in Kraft? 2. Inwieweit hat in einem deutschen Strafverfahren das Gericht nachzuprüfen, ob eine Auslieferung, die Frankreich und die Schweiz bewilligt haben, rechtmäßig und das ausländische ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 286
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77
Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter
Die Rechtmäßigkeit der Auslieferung könne durch die deutschen Gerichte nicht überprüft werden; dies entspreche der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGSt 42, 309 (311); 70, 286 (287); BGHSt 18, 218 (220); 22, 307 (309)).Wie schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung und ihm folgend der Bundesgerichtshof angenommen haben, können die inländischen Gerichte die Gesetzmäßigkeit des vom ausliefernden Staat beobachteten Verfahrens ebensowenig nachprüfen wie die sachliche Rechtmäßigkeit der Auslieferung (RGSt 70, 286 (287)), mit weiteren Nachweisen; BGHSt 18, 218 (220); 22, 307 (309)).
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, begründet ein Auslieferungsvertrag Rechte und Pflichten regelmäßig nur für die Vertragsstaaten; der Ausgelieferte selbst kann aus einem solchen Vertrag lediglich dann Rechte herleiten, wenn dies im Vertrag vereinbart ist (RGSt 70, 286 (287), m.w.N. BGHSt 18, 218 (220)).
- BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63
Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer …
Auf ihre gewissenhafte Beachtung muß das Urteil, soweit es angefochten worden ist, nachgeprüft werden, auch dann, wenn einzelne Teile der Entscheidung aus anderen Gründen angegriffen werden und die Nichteinhaltung der Auslieferungsbedingungen insoweit nicht gerügt ist (RGSt 70, 286; BGH NJW 1960, 2201 Nr. 17). - BGH, 29.10.1963 - 1 StR 353/63
Auslieferung zur Strafverfolgung - Auslieferung bei Fällen minderer Bedeutung
Ein daraus sich ergebendes Verfahrenshindernis muß von Amts wegen beachtet werden (RGSt 70, 286; BGH NJW 1960, 2201 Nr. 17).
- BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.11.1964 - 5 StR 401/64
Vermögensschaden als Voraussetzung eines Anstellungsbetrugs - Irrtumsverursachung …
Das sich hieraus ergebende Verfahrenshindernis war von Amts wegen zu beachten (RGSt 70, 286; BGH NJW 1964, 212 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 353/63] 17 und 1960, 2201 17 ). - BGH, 15.09.1964 - 1 StR 326/64
Bestellung eines Pflichtverteidigers - Verurteilung wegen Betruges
Die Bedingungen, die dieser an die Auslieferung knüpft, sind vielmehr unbedingt zu beachten (§ 54 DAG; RGSt 70, 286, 288).